Monatliche Rate, Auszahlungsbetrag und effektiver Jahreszins auf einen Blick – mit fixer oder variabler Verzinsung, tilgungsfreiem Zeitraum, einmaligen Kosten und Sondertilgungen.
Verändern Sie die Werte – es wird sofort neu gerechnet.
Unverbindliche Beispielrechnung.
Annuitätendarlehen mit gleichbleibender Kreditrate (Zins + Tilgung) und monatlicher Verrechnung. Ein optional gewählter tilgungsfreier Zeitraum zu Beginn liegt innerhalb der Gesamtlaufzeit: In dieser Zeit werden nur Zinsen (und laufende Spesen) bezahlt, die Kreditsumme bleibt unverändert; anschließend wird die Rate so bemessen, dass der Kredit innerhalb der verbleibenden Laufzeit vollständig zurückgeführt wird.
Die einmaligen Kosten sind im Bruttokreditbetrag enthalten (mitfinanziert); ausbezahlt wird der Bruttokreditbetrag abzüglich dieser Kosten (Auszahlungsbetrag). Die Grundbucheintragungsgebühr für das Pfandrecht beträgt 1,2 % des eingetragenen Pfandbetrags; da Banken das Pfandrecht üblicherweise mit 120 % der Kreditsumme (inkl. Nebengebührensicherstellung) eintragen lassen, sind 1,44 % vom Bruttokreditbetrag voreingestellt. Der effektive Jahreszins berücksichtigt sämtliche angegebenen einmaligen und laufenden Kosten nach der Barwertmethode gemäß VKrG/HIKrG (EU-Richtlinienformel, Anhang I) – Berechnungsmethodik verifiziert durch exakte Rückführung echter Bankofferte (Bank Austria, Raiffeisen Bausparkasse, HYPO NOE; 07/2026).
Hypothekarkredite sind grundbücherlich zu besichern; die Eintragungsgebühr für das Pfandrecht ist oben berücksichtigt. Besonders günstige Sollzinssätze setzen in der Regel voraus, dass der Kredit in den Deckungsstock der Bank aufgenommen werden kann – also durch eine erstrangige Hypothek innerhalb der Beleihungsgrenze (je nach Bank meist 60–80 % des Immobilienwerts) besichert ist. Solche Kredite darf die Bank über besonders sichere Pfandbriefe günstiger refinanzieren (Pfandbriefgesetz); diesen Refinanzierungsvorteil geben Banken meist als niedrigeren Sollzinssatz weiter. Ist die Aufnahme in den Deckungsstock nicht möglich, ist der Sollzinssatz üblicherweise höher.
STÜBLER – Der Vermögenspartner, Christopher Stübler, Gewerblicher Vermögensberater – ungebundener Kreditvermittler, GISA-Zahl 29488520 (überprüfbar im Gewerbeinformationssystem Austria, www.gisa.gv.at) · Feldkirchenstraße 36D, 8401 Feldkirchen bei Graz · finanzieren@stuebler.co · www.vermoegenspartner.at. Das oben angesetzte Vermittlungsentgelt wird vom Kreditnehmer getragen, vor Kreditvertragsabschluss gesondert offengelegt und schriftlich vereinbart (Standesregeln für Kreditvermittlung, BGBl II Nr. 86/2016) und ist im effektiven Jahreszins berücksichtigt.
Diese Informationen ergeben sich aus den von Ihnen gewählten Berechnungsgrundlagen (z. B. Kredithöhe oder Laufzeit) und sind unverbindlich. Stand: 02.07.2026.
Diese Berechnung dient ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung und stellt kein Kreditangebot im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) bzw. Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG) dar. Grundlage ist ein Annuitätendarlehen mit gleichbleibender Kreditrate (Zins + Tilgung); der gewählte Sollzinssatz (fix bzw. EURIBOR + Aufschlag) wird rechnerisch für die gesamte Laufzeit angenommen; ein tilgungsfreier Zeitraum wird mit reinen Zinszahlungen berücksichtigt. Kontoführung/Spesen werden laufend verrechnet, die einmaligen Kosten (Vermittlung, Bearbeitung, Schätzung, Grundbuch u. a.) sind im Bruttokreditbetrag enthalten und werden vorab in Abzug gebracht (Auszahlungsbetrag). Der effektive Jahreszins wird rechnerisch aus dem Auszahlungsbetrag im Verhältnis zu den monatlichen Gesamtraten ermittelt. Maßgeblich ist stets das individuelle, verbindliche Angebot des kreditgebenden Instituts.
Hypothekarisch (grundbücherlich) besicherter Kredit · Kreditvermittlung: STÜBLER – Der Vermögenspartner, Christopher Stübler, ungebundener Kreditvermittler, GISA-Zahl 29488520.